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Informationen zur UG-Novelle

In letzter Zeit wurde oft über die sogenannten “UG-Novelle” berichtet und dass es hier großen Widerstand von Studierenden und anderen Universitätsangehörigen gibt. Im Folgenden wird erklärt um was es geht, warum die Änderungen problematisch sind und was wir dagegen tun können. 

 

Was ist das UG (Universitätsgesetz)?

Das Universitätsgesetz, abgekürzt meist als UG, ist ein österreichweit geltendes Bundesgesetz für alle Universitäten. Es deckt verschiedenste Bereiche ab, so wird beispielsweise der Aufbau der Gremien innerhalb der Universitäten durch das Organisationsrecht geregelt, andere Aspekte, welche Studierende, deren Prüfungen und Abschlüsse betreffen, sind im Studienrecht festgehalten. Daneben umfasst das UG auch Richtlinien zu den Angehörigen der Universität oder den Räumlichkeiten und Liegenschaften. Im Universitätsgesetz sind ferner die Formen der universitären Selbstverwaltung verankert, als höchstes Organ mit studentischem Einfluss dient der Senat.

 

Was ist der Senat?

Für Studierende ist das Organ ‚Senat‘ von besonderer Bedeutung, denn es handelt sich hierbei um nichts geringeres als die Legislative der Universität. Zusammen mit Professor*innen, Mittelbau und allgemeinem Personal sind Studierende darin zu einem Drittel, vertreten und hiermit haben die Studierenden auch eine aktive Teilhabe an den legislativen Befugnissen. Der Aufgabenbereich des Senats ist weit gefächert: Er kann Einfluss auf die Erlassung und Änderung von Curricula nehmen. Zudem ist der Senat auch an der Ausschreibung und der Auswahl von Kandidat*innen für das Amt des Rektors oder der Rektorin beteiligt. Ebenso wirkt er an Habilitations- und Berufungsverfahren mit.

 

Was ist die UG Novelle? (Ursprünglicher Gesetzentwurf)

Nun soll das UG um einen Nachtrag ergänzt beziehungsweise abgeändert werden, dies geschah zuletzt 2002. Die Novelle greift in mehrere Teile des Universitätsgesetzes ein. Zum einen sind Minderungen des Einflussbereiches des Senats geplant. Insbesondere verliert das Gremium sein Mitspracherecht bei der Wiederbestellung des Rektorats, zugunsten der Uni-Räte, in welchen keine studentischen Vertreter*innen sitzen. Außerdem soll, laut der APA (Austrian Presse Agentur), das Rektorat seine Kompetenzen in Bezug auf curriculare Sachverhalte ausbauen. Dieser Gesetzesentwurf bedeutet eine Entdemokratisierung des politischen Systems der Universität und beschneidet den Einflussbereich der Studierenden enorm.

Außerdem sollen die Studienanfangsbedingungen verschärft werden, genauer, Studierende müssen pro neu inskribierten Bachelor- oder Diplomstudium 24 ECTS in den ersten beiden Studienjahren erbringen, ansonsten erlischt die Zulassung für 10 Jahre. Diese Änderung schadet vor allem denjenigen Studierenden, die mehrere Studiengänge parallel belegen möchten und/oder die anderweitig, eine Mehrbelastung abseits des Studiums haben, beispielsweise berufstätige Studierende oder solche mit Betreuungspflichten. 

Abgesehen von den hier genannten Einschränkungen der studentischen Teilhabe und der Verschärfung in der Eingangsphase, wird die Novelle noch weitere Punkte beinhalten. So sieht der Entwurf u.a die Abschaffung der (sogenannten)  Cool Down Phase nach einer nicht bestandenen STEOP vor. Dies bedeutet, dass der Prüfungsmisserfolg in der Studieneingangs- und Orientierungsphase den lebenslangen Ausschluss vom Studiengang zur Folge hat. Außerdem soll die Nachfrist für die Zahlung des Studienbeitrags wegfallen. Wer es versäumt, den Studienbeitrag rechtzeitig zu entrichten, scheidet damit fristlos aus dem Studium.

Für einen angeblichen Ausgleich der erläuterten Verschlechterungen wird immer wieder auf die vereinfachte Beurlaubung vom Studium hingewiesen. Bisher war eine Beurlaubung mit großen Hürden verbunden und eigentlich nur mit einem wichtigen Grund möglich (Krankheit/ Schwangerschaft). Mit der Novelle soll eine Beurlaubung ohne Grund möglich sein. Allerdings ist noch nicht klar ob die Möglichkeit bestehen wird, sich nur von einem Studium beurlauben zu lassen, bislang war dies nicht der Fall. Auch wird die Beurlaubung, wie bisher, begrenzt sein. Ob der Verlust studentischer demokratischer Teilhabe und sozial gerechter Studienbedingungen mit (der Inaussichtstellung von) erleichterten Beurlaubungsmöglichkeiten aufgewogen werden kann, ist, gelinde ausgedrückt, höchst fraglich. 

 

Die Änderungen zur UG Novelle, nach dem Begutachtungsverfahren:

Nachdem viele Studierende, Menschen des Mittelbaus und auch einzelne Professor*innen gegen die UG Novelle demonstriert haben und rund 600 Stellungnahmen bei dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingegangen sind, haben sich die Verantwortlichen (Faßmann, Blimlinger) erneut beraten und einige Aspekte des Ersten Entwurfes verändert.

Die Senate sind nun wieder, zusammen mit dem Universitätsrat, in die Entscheidungsfindung bei der Wiederwahl des Rektorates eingebunden. Dieser Punkt ist im Vergleich zum ersten Entwurf eine Änderung zu Gunsten der Studierenden und somit wird zumindest ein wichtiger Teil des demokratischen Systems innerhalb der Universität beibehalten.

Auch die geplanten Verschärfungen zur Studieneingangsphase wurden überarbeitet. Nun sind in den ersten vier Semestern (BA oder Diplomstudium) insgesamt noch 16 ECTS und keine 24, wie ursprünglich geplant, verpflichtend zu erreichen. Wenn diese 16 ECTS Mindeststudienleistung nicht erreicht werden, folgt eine zweijährige Sperrfrist; eine Verbesserung gegenüber des ersten Entwurf, in dem 10 Jahre vorgesehen wären.

 

Des Weiteren bleiben die Vereinfachungen der Beurlaubungsregelungen in der neuen Fassung bestehen. Die bereits geltenden gesetzlichen Beurlaubungsgründe (Schwangerschaft, Krankheit usw.) werden um den Grund zur vorübergehenden Beeinträchtigung aufgrund einer Behinderung erweitert. Außerdem gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen mehr zur individuellen Erweiterung der Beurlaubungsgründe, dies bedeutet, dass die Universitäten beziehungsweise Pädagogischen Hochschulen eigene Gründe festlegen und genehmigen können.

Der Großteil der Änderungen zwischen der ersten und der zweiten Version der UG Novelle fallen zu Gunsten der Studierenden aus. Trotzdem wird sich die Situation für Studierende im vergleich zu den Bedingungen vor der Novelle verschlechtert. Wir möchten uns bei allen bedanken, die für die Fairness innerhalb des Studienrechts auf die Straße gegangen sind, eine Stellungnahme verfasst haben oder auf anderen Wegen dazu beigetragen haben, dass die UG Novelle nicht still und ohne Widerspruch durchgesetzt werden konnte. Nichtsdestotrotz ist der Kampf aber nicht vorbei, denn selbst wenn es sich um eine Abschwächung des ersten Entwurfs der Novelle handelt, sind wir grundsätzlich gegen jede Sperre, Begrenzung oder Mindestleistungen und wollen auch weiterhin dafür einstehen.

Die Lage für den Mittelbau, und somit für den Großteil der Lehrenden hat sich hingegen nicht verbessert. Die sogenannten Kettenverträge - kurzfristige Anstellungen, die nach zwei Jahren verlängert werden können - werden auf acht Jahre befristet, in der Hoffnung, dass die Universitäten danach eine Festanstellung anbieten. Da das Universitäts-Budget jährlich vom Ministerium festgelegt wird und damit langfristige Anstellungen schwer einzuplanen sind, ist diese Forderung ein Schuss ins eigene Knie. Viele Jungforscher*innen werden keine Festanstellung bekommen und sehen sich somit gezwungen nach dem Ablauf der Fristen eine Anstellung außerhalb der Uni Wien suchen zu müssen. Hier dazu die Stellungnahme des Mittelbaus des Insituts für Geschichte: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_36144/imfname_878147.pdf

 

Was wollen wir tun? Wie können wir diesen Entwicklungen entgegenwirken? Wie und wo besteht die Möglichkeit sich generell zu engagieren?

Wir, die Institutsgruppe (IG) und Studienrichtungsvertretung (Strv) Geschichte, sprechen uns entschieden gegen den ersten Entwurf der Gesetzesnovelle und der damit verbundene Entdemokratisierung und Verschärfung sozialer Ungleichheit an der Universität aus.

Sich für das politische Geschehen an der Universität zu interessieren sollte eigentlich die Norm sein, dennoch gehen solche Angelegenheiten, selbst wenn sie die Studierenden direkt betreffen, oft an den meisten vorbei. Um sich diesen Entwicklungen entgegenzustellen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Zunächst ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen informiert und auf unterschiedlichen Kanälen auf die Problematik aufmerksam gemacht werden, damit die UG Novelle nicht in der Nachrichtenflut um Corona und Co. untergeht. Neben dem Ziel, Aufmerksamkeit bei den direkt Betroffenen zu erregen, muss die Problematik auch an die breite Öffentlichkeit getragen werden, hierfür gibt es bereits einige - auch national vernetzte Gruppen, wie beispielsweise ‚Uns Reichts‘. Engagierte Mitstreiter*innen sind hier immer herzlich willkommen

Im Umfeld der eigenen Universität besteht die Möglichkeit, sich bei den IGs/Strv zu engagieren. Falls du Lust hast, bei uns, mit zu arbeiten, egal, ob in der Studienrichtungsvertretung im Allgemeinen oder mit engerem Bezug zur UG Novelle im Besonderen - wir sind jederzeit per Email: strg.geschichte@univie.ac.at oder auch via Jitsi zu unseren Beratungszeiten erreichbar. Außerdem kannst Du Dich auch gerne zu unseren wöchentlichen Plena (immer mittwochs, 18 Uhr, derzeit ebenfalls online via moodle) dazu schalten.

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